
Dr. Jörg Andreas Geyer
Rechtsanwalt
(Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 95808-195
Fax: 069 95808-166
Rechtsanwalt Dr. Jörg Andreas Geyer studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Im Rahmen seines international ausgerichteten Studiums war er u. a. für einen einjährigen Aufenthalt an der Columbia University in New York, USA.
Nach Abschluss seines Rechtsreferendariats in Aschaffenburg mit dem zweiten Staatsexamen ist er seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1999 war Herr Dr. Geyer in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei tätig.
Seit 2000 berät und vertritt er die Mitgliedsunternehmen des UVF in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten Umstrukturierungen und Betriebsübergänge.
Rechtsanwalt Dr. Geyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Referent auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen tätig.
Er ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Rechtsanwalt Dr. Geyer ist ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht.
Effektive, kompetente und umfassende Beratung
Neben Professionalität und Effektivität legen wir Wert auf die individuelle umfassende Betreuung. Bei uns erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen sehr genau kennt und Sie daher besonders nah am betrieblichen Geschehen beraten kann.
Unser Anspruch an uns selbst lautet insbesondere:
• schnelle Erreichbarkeit und
• zeitnahe persönliche Termine bei uns oder bei Ihnen direkt vor Ort.
Wir haben einen ganzheitlichen Beratungsansatz und berücksichtigen neben den rechtlichen auch die wirtschaftlichen Aspekte unserer Mitgliedsunternehmen.