Dr. Jörg Andreas Geyer

Rechtsanwalt
(Syndikus­rechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 95808-195
Fax: 069 95808-166

AGeyer@remove.this.uvf.de

Rechtsanwalt Dr. Jörg Andreas Geyer studierte Rechts­wissen­schaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Im Rahmen seines international aus­gerichteten Studiums war er u. a. für einen einjährigen Aufenthalt an der Columbia University in New York, USA.

Nach Abschluss seines Rechtsreferendariats in Aschaffenburg mit dem zweiten Staatsexamen ist er seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1998 war Herr Dr. Geyer in einer mittel­ständischen Rechts­anwalts­kanzlei tätig.

Seit 1999 berät und vertritt er die Mitglieds­unternehmen des UVF in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Seine Tätigkeits­schwerpunkte liegen auf den Gebieten Umstrukturierungen und Betriebsübergänge.

Rechtsanwalt Dr. Geyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Referent auf arbeits­recht­lichen Veranstaltungen tätig.

Er ist vertretungs­berechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landes­arbeits­gerichten bis hin zum Bundes­arbeits­gericht.

Rechtsanwalt Dr. Geyer ist ehrenamt­licher Richter am Hessischen Landes­arbeits­gericht.


Effektive, kompetente und umfassende Beratung

Neben Professionalität und Effektivität legen wir Wert auf die individuelle umfassende Betreuung. Bei uns erhalten Sie einen persönlichen Ansprech­partner, der Ihr Unternehmen sehr genau kennt und Sie daher besonders nah am betrieblichen Geschehen beraten kann.

Unser Anspruch an uns selbst lautet insbesondere:

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