
Was Sie nicht verpassen sollten
Arbeitsrecht Aktuell
Jeden Monat präsentieren unsere erfahrenen Juristen hier an dieser Stelle ein aktuelles Urteil zu einem Thema, das für Ihre tägliche Personalarbeit relevant ist. Weiterhin finden Sie in der rechten Spalte zusätzlich die vorgestellten Urteile der vergangenen Monate.

Arbeitsrecht Aktuell
Bewährungschance – verlängerte Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit
Während der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 KSchG kann der Arbeitgeber grundsätzlich ohne soziale Rechtfertigung kündigen. Die Kündigungsfrist bemisst sich nach § 622 BGB, es sei denn, es ist vertraglich eine andere Frist vereinbart.