Unsere Kernkompetenz
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist höchst komplex. Selbst Führungskräften und Personalern fällt es mit zunehmender Regelungsdichte immer schwerer, Durchblick zu wahren. Unternehmen haben daher einen großen Bedarf an unahängiger Beratung in Personal-, Betriebsrats und Tariffragen. Unsere Anwältinnen und Anwälte helfen unseren Mitgliedsunternehmen in jeder Situation - effektiv, kompetent und umfassend.
Wir setzen Ihre Interessen durch
Durch uns erhalten Sie eine fokussierte präventive Beratung, die Sie grundsätzlich vor aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten bewahren soll. Damit sparen Sie Zeit und vor allem Geld.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht - in allen Instanzen der Arbeitgerichtsbarkeit und deutschlandweit.
Im Individualarbeitsrecht bieten wir Unterstützung bei allen in der täglichen Personalarbeit anfallenden Fragestellungen (wie z.B. Einstellungen, tarifliche Eingruppierungen, Kündigungen, Abmahnungen, Fragen zur Elternzeit, Urlaub, Entgeltbestandteilen, Zeugnissen). Auch Teilzeitansprüche und befristet geschlossene Verträge gehören zu unserem Beratungs- und Prozessführungsgeschäft.
Im kollektiven Arbeitsrecht finden wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen Lösungen in allen Belangen des Betriebsverfassungsrechts und der Mitbestimmung. Wir beantworten Fragen dazu, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte bestehen. Wir entwerfen Betriebsvereinbarungen und verhandeln diese – auf Wunsch – vertretend für unsere Mitgliedsunternehmen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in Einigungsstellenverfahren. Durch die langjährige Erfahrung in den unterschiedlichsten Branchen geben wir Ihnen umfassendes Know-How mit auf den Weg.
In unserem verbandsinternen Informationssystem (V.I.S.) findet sich für unsere Mitglieder ein umfangreicher Katalog von Betriebsvereinbarungen zu verschiedensten Themen.
Das Verhandeln von Haustarifverträgen gehört zu unserem Kerngeschäft. Wir nutzen unsere langjährige Erfahrung und die enge Anbindung an Verbände unterschiedlicher Branchen zum Nutzen unserer Mitgliedsunternehmen. Wir bieten unsere fachliche Unterstützung in der Form an, die Sie wünschen: Entweder durch Informationen im Hintergrund oder durch aktives Verhandeln mit den beteiligten Betriebspartnern.
Die Forderung einer hohen Abfindung durch den Arbeitnehmer ist heute erfahrungsgemäß bei Aufhebungsverträgen bzw. Kündigungen üblich. Dies kann Sie als Arbeitgeber viel Geld kosten.
Die Zahlung einer Abfindung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und deren Höhe ist Verhandlungssache. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.
Durch taktische Verhandlungsführung und richtiges Ausspielen der eigenen Karten im „Abfindungspoker“ kann man eine für Sie optimale Lösung erreichen.
Sie legen mit uns Ihre Verhandlungsposition sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht fest. Wir analysieren die Schwächen und Risiken. Gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihr Unternehmen passende Strategie, um Ihre Vorstellungen zu erreichen.
Abmahnungen sind ein sehr wichtiges Rechtsinstrument. Denn sie können die Grundlage für eine spätere Kündigung bilden. Umso bedeutender ist es für Sie als Arbeitgeber, dass Sie bei der Formulierung von Abmahnungen die rechtlichen Voraussetzungen einhalten. In der täglichen Praxis passieren hier häufig Fehler. Solche Fehler führen meist zur Unwirksamkeit von Abmahnungen.
Als Mitglied prüfen und überarbeiten wir für Sie Abmahnungen, um Rechtsunwirksamkeitsrisiken zu minimieren.
Der Arbeitsvertrag ist die individuelle Grundlage des Rechtsverhältnisses zu Ihren Mitarbeitern. Fehler oder ungenaue Formulierungen in diesem Vertrag wiegen schwer und können zu ungewollten und bösen Überraschungen, nicht nur in finanzieller Hinsicht, führen.
Jede Klausel des Vertrages ist wichtig und hat ihre Bedeutung, sonst bräuchten Sie die Klausel nicht. Umgekehrt kann auch Entscheidendes zu Ihrem Nachteil nicht geregelt sein. Darüber hinaus gilt es stets die aktuellste Rechtsprechung und die jeweilige Gesetzeslage im Auge zu behalten, damit sich im Nachhinein Klauseln nicht als unwirksam herausstellen.
Durch die Gestaltung und regelmäßige Überarbeitung Ihrer Arbeitsverträge verringern wir Risiken im Rechtsverhältnis zu Ihren Mitarbeitern. Dadurch helfen wir bereits von Anfang an, etwaige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder eine gute Ausgangsposition bei Problemen zu schaffen.
Es kann für Ihr Unternehmen durchaus sinnvoll sein, keine Kündigung auszusprechen, sondern einen Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzubieten. Dies bietet Planungssicherheit und vermeidet langwierige Kündigungsschutzprozesse.
Sie erhalten von uns bereits im Vorfeld einer Trennungssituation Beratung ohne zusätzliche Kosten. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die Ihre Interessen bestmöglich sichern. Wir entwerfen, überprüfen und verhandeln für Sie Aufhebungsverträge und beraten Sie dabei über die vielfältigen Gestaltungsvarianten.
Rechtsfragen des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) spielen in der betrieblichen Praxis in vielen Konstellationen eine Rolle. Insbesondere im Rahmen von betrieblichen Umstrukturierungen ist die Frage nach einem möglichen Betriebsübergang ein Thema.
Die gesetzliche Regelung schützt die Arbeitnehmer umfassend. Hierbei sind viele Fallstricke für Sie als Arbeitgeber zu beachten.
Wir entwickeln mit Ihnen mögliche Verhaltensstrategien, um die unternehmerische Handlungsfreiheit zu wahren.
Transfernetzwerk
Bei erheblichen Personalfreisetzungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen auch ein Transfernetzwerk und eine Transfergesellschaft an.
Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen und Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Egal, ob es um die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen und Versetzungen oder um die Mitwirkung in anderen Angelegenheiten geht.
Wir unterstützen Sie bei Betriebsvereinbarungen oder sonstigen Fragen, die zwischen den Betriebsparteien zu lösen sind.
Sie erhalten umfassende Beratung, wir führen die nötigen Verhandlungen und Beschlussverfahren für Sie. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Unternehmens auf und entwickeln mit Ihnen Verhaltensstrategien im Umgang mit der anderen Betriebspartei.
Betriebsratsschulungen
Betriebsratsschulungen können erhebliche Kosten verursachen. Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen gesetzlich korrekte und bezahlbare Schulungen für Betriebsräte an. Ein Gewinn für beide Seiten.
Sprechen Sie Ihren Berater hierzu gerne an.
Um Leistungsanreize zu schaffen, werden in Arbeitsverträgen häufig Vereinbarungen zu Tantieme-, Bonus- oder Provisionszahlungen getroffen.
In der Praxis kommt es oft zu Streitigkeiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf diese Sonderzahlungen besteht.
Bei Fehlern in der Regelung oder deren praktischen Handhabung haben die Mitarbeiter einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Sonderleistungen.
Wir erarbeiten mit Ihnen rechtssichere und berechenbare vertragliche Regelungen zu allen finanziellen Sonderzuwendungen wie Tantieme, Bonus und Provision. Hier legen wir ein Augenmerk auf möglichst flexible Regelungen, um den Interessen unserer Mitglieder optimale Geltung zu verschaffen.
Das Instrument der Einigungsstelle als Streitschlichtungsstelle des Betriebsverfassungsrechts gehört in vielen Unternehmen zum kostspieligen Alltag.
Trotz dieser Bedeutung für die Praxis ist die Einigungsstelle gesetzlich unzureichend geregelt. Vieles ist Richterrecht. Wir beraten und informieren Sie über diese rechtlichen Vorgaben und die Eigendynamik dieses Schlichtungsverfahrens.
Wir entwickeln mit Ihnen Verhandlungsstrategien und beraten Sie über die Taktik einer für Ihre Ziele effektiven Verhandlungsführung, um optimale Ergebnisse für den Betriebsfrieden zu erreichen.
Natürlich vertreten wir Sie bundesweit sowohl in Einigungsstellen als auch in Beschlussverfahren.
Mediation
Einigungsstellen kosten Zeit und Geld. Alternative Lösungen sind oft möglich. Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen die Möglichkeit der Mediation an.
Sprechen Sie Ihren Berater hierzu gerne an.
Dem Antrag auf Elternzeit folgt regelmäßig der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit und danach die Teilzeitarbeit nach Beendigung der Elternzeit.
Diese Themen sind daher nicht nur rechtlich, sondern auch im Zusammenspiel der betrieblichen Abläufe zu betrachten.
Sie haben besonders als Arbeitgeber strenge Fristen zu beachten, ansonsten können Ihnen erhebliche Nachteile entstehen.
Wir beraten Sie bei Anträgen Ihrer Mitarbeiter auf Elternzeit und Ihren Handlungsmöglichkeiten. Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Erfahrung.
Im Fall der Beendigung eines Arbeitsvertrages durch eine Kündigung gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen für Sie als Unternehmer.
Es kann kostspielige Folgen haben, wenn die zahlreichen rechtlichen Hürden beim Ausspruch einer Kündigung nicht erkannt und genommen werden.
Wir beraten und vertreten Sie u. a. bei Kündigungsschutzklagen Ihrer Mitarbeiter vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Outplacementberatung
Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung auch über unseren Partner Outplacementberatungsicher und kompetent zu Sonderkonditionen erhalten.
Sprechen Sie uns hierauf gerne an.
Schwangere genießen besonderen Schutz.
Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne behördliche Genehmigung unzulässig.
Eine weitere Besonderheit ist der Mutterschutz. Er beginnt 6 Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. D. h. werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären.
Nach der Niederkunft dürfen die Frauen bis zum Ablauf von 8 Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsschwangerschaften wird das absolute Beschäftigungsverbot auf 12 Wochen ausgedehnt.
Nimmt die Mutter nach der Geburt des Kindes Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus bis zum Ablauf der Elternzeit.
Wir beraten und informieren über die aus dieser Situation entstehenden arbeitsrechtlichen Besonderheiten.
Wirtschaftliche Notwendigkeiten oder interne Reorganisationen zwingen Unternehmen dazu, sich neu zu strukturieren. Dies ist oft mit Personalabbau verbunden.
Im Vorfeld einer solchen Maßnahme gilt es detaillierte Vorbereitungen zu treffen und zahlreiche Entscheidungsparameter zu bedenken, um die wirtschaftlichen Risiken gering zu halten.
Wir beraten und begleiten Sie im Vorfeld und bei der Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall. Dabei legen wir Wert auf eine sorgfältige Analyse der entscheidungserheblichen Daten, um bereits im Vorfeld die richtigen Weichen für Sie zu stellen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Outplacementberatung und Transfernetzwerk
Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung über unseren Partner Outplacementberatung sicher und kompetent zu Sonderkonditionen erhalten.
Bei erheblichen Personalfreisetzungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen auch ein Transfernetzwerk an.
Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.
Wir sind kein Tarifträgerverband. Durch Mitgliedschaft im UVF entsteht keine Tarifbindung!
Schließt ein Mitglied aber Haustarifverträge ab, so beraten wir über die Vorteile und Nachteile dieser Regelungsmöglichkeit, damit Sie eine qualifizierte Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen können.
Ferner beraten wir bei der Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen, unser Augenmerk gilt hier vor allem auf der wirtschaftlichen Tragweite der getroffenen Regelungen.
Sie haben mehr als 15 Mitarbeiter?
Dann hat jeder Mitarbeiter der länger als sechs Monate bei Ihnen beschäftigt ist einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn Sie keine guten Argumente dagegen haben (sogenannte „betriebliche Gründe“).
Verpassen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Frist, den Teilzeitwunsch Ihres Mitarbeiters schriftlich abzulehnen, dann gilt der Antrag per Gesetz automatisch als genehmigt.
Kennen Sie die gesetzliche Sperrzeitregelung, welche einen weiteren Antrag um ein Vielfaches erschwert? Wir beraten Sie gerne hierzu.
Sie haben einen Betriebsrat und mehr als 20 Mitarbeiter, dann müssen Sie den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen nicht nur informieren, Sie müssen auch einen Interessenausgleich anstreben.
Ein unterlassener oder nicht ernsthaft versuchter Interessenausgleich kann für Sie teure Ansprüche aus einem Nachteilsausgleich nach sich ziehen.
Wir beraten und vertreten bei der Vorbereitung und Durchführung von Interessenausgleichen. Wir überprüfen Interessenausgleiche und beraten Sie dabei über die vielfältigen Anspruchs- und Regelungsmöglichkeiten.
Selbstverständlich führen wir Ihre Interessenausgleichsverhandlung und entwickeln gemeinsam tragfähige Lösungen. Kommt es zu keiner Einigung, führen wir auch das Verfahren vor der Einigungsstelle für Sie durch.
Outplacementberatung und Transfernetzwerk
Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung auch über unseren Partner sicher und kompetent Outplacementberatung zu Sonderkonditionen erhalten.
Bei erheblichen Personalfreisetzungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen auch ein Transfernetzwerk an.
Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.
Sie können als Unternehmer im Bedarfsfall mit Arbeitnehmerüberlassung flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleiher und Entleiher.
Wir beraten und informieren über die aus dieser Situation entstehenden arbeitsrechtlichen Besonderheiten insbesondere zu den zahlreichen Fallstricken im Detail. Insbesondere informieren wir Sie rechtzeitig und umfassend über etwaige gesetzliche Neuregelungen gerade in diesem Bereich.
Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung zu Ihren bestehenden Zeitarbeitsverhältnissen auch über unseren Partner sicher und flexibel Zeitarbeitsverhältnisse zu Sonderkonditionen organisieren.
Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.
Sie sind als Arbeitgeber nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, diesem ein wohlwollendes Zeugnis zu erteilen.
Häufig kommt es wegen der Formulierungen zu Korrekturforderungen des Mitarbeiters. Dies kann zu erheblichem Mehraufwand in der Personalabteilung führen.
Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen. Und - sollte es erforderlich werden - übernehmen wir für Sie die Vertretung im Bezug auf einen Rechtsstreit.