Dr. Verena Höhne

Rechts­anwältin (Syndikus­rechts­anwältin) 

Telefon: 069 95808-172
Fax: 069 95808-166

VHoehne@remove.this.uvf.de

 

Frau Dr. Verena Höhne studierte Rechts­wissen­schaften an der Philipps-Universität Marburg und der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main. Nach dem ersten Staatsexamen war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für Zivilrecht in Frankfurt am Main tätig. Sie promovierte innerhalb eines interdisziplinären Schwerpunktprogramms, gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).

Während des Rechtsreferendariats legte sie den Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht und war u.a. am Arbeits- und Landes­arbeits­gericht Frankfurt am Main stationiert. Nach Abschluss ihres Rechtsreferendariats mit dem zweiten Staatsexamen war sie in einer mittel­ständischen Rechts­anwalts­kanzlei für Arbeitsrecht tätig.

Frau Verena Höhne ist ehrenamtliche Richterin am Arbeits­gericht Frankfurt am Main.

Seit August 2022 berät sie die Mitglieds­­unternehmen des UVF im Arbeitsrecht. Frau Dr. Höhne vertritt die Mitglieds­­unternehmen in allen drei Instanzen der Arbeits­gerichtsbarkeit.

 


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