Beratung und Vertretung

Sozialrecht

In der Praxis ergeben sich häufig Fragen zu den sozial­rechtlichen Folgen von Aufhebungs­verträgen, zu der Freistellung von Arbeit­nehmern, der beitrags­mäßigen Behandlung von Gehalts­bestandteilen oder Ein­mal­zahlungen. Unsere erfahrenen und hoch­spezial­isierten Anwältinnen und Anwälte haben bei Ihrer Beratung und Vertretung  selbstverständlich auch sozialr­echtliche Risiken für Sie im Blick.

Kompetenz­felder im Sozialrecht

Wir bieten unsere fachliche Unters­tützung entweder durch Informationen im Hintergrund, durch aktives Verhandeln mit den beteiligten Behörden oder durch Vertretung vor den Sozial- und Verwaltungs­gerichten an.

Hilfe bieten wir z. B. in etwaigen Rück­forderungs­verfahren von Trägern der Sozial­versicherung gegen unsere Mitglieds­­unternehmen an, sei es im behördlichen oder im gerichtlichen Verfahren vor den Sozial­gerichten.

Bei der Trennung von (schwer-)behinderten Arbeit­nehmern unterstützen wir unsere Mitglieder aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in den Verfahren vor dem Integrations­amt und notfalls auch bei gerichtlichen Auseinander­setzungen vor den Sozial- und Verwaltungs­gerichten.

  • Versicherungs­pflicht und -freiheit
  • Arbeits­entgelt­begriff
  • Beitrags­höhe
  • Wert­gut­haben
  • Entsendung (SGB IV)

  • Sperrzeit
  • Kurz­arbeiter­geld
  • Eingliederungs­zuschüsse
  • Transfer­kurz­arbeiter­geld

  • Voraus­setzungen der Versicherung­sfreiheit
  • Krankengeld
  • Kranken­versicherung bei Entsendung
  • Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung

  • Unverfall­barkeit
  • Abfindung
  • Anpassungs­prüfungs­pflicht

  • Beitrags­berechnung
  • Gefahr­tarife
  • Unfallv­erhütungs­vorschriften

  • Vertrauens­schutz­regelungen
  • Renten­zugang
  • Rente nach Altersteilzeit oder Arbeits­losigkeit
  • Hinzu­verdienst neben Rente

  • Arbeits­zeit­verteilung
  • Aufstockungs­beträge
  • Erstattungs­leistungen

  • Steuerfreie Einnahmen
  • Lohn­steuer­abzugs­verfahren
  • Pauschal­ierung der Lohnsteuer