Beratung und Vertretung
Sozialrecht
In der Praxis ergeben sich häufig Fragen zu den sozialrechtlichen Folgen von Aufhebungsverträgen, zu der Freistellung von Arbeitnehmern, der beitragsmäßigen Behandlung von Gehaltsbestandteilen oder Einmalzahlungen. Unsere erfahrenen und hochspezialisierten Anwältinnen und Anwälte haben bei Ihrer Beratung und Vertretung selbstverständlich auch sozialrechtliche Risiken für Sie im Blick.
Kompetenzfelder im Sozialrecht
Wir bieten unsere fachliche Unterstützung entweder durch Informationen im Hintergrund, durch aktives Verhandeln mit den beteiligten Behörden oder durch Vertretung vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten an.
Hilfe bieten wir z. B. in etwaigen Rückforderungsverfahren von Trägern der Sozialversicherung gegen unsere Mitgliedsunternehmen an, sei es im behördlichen oder im gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten.
Bei der Trennung von (schwer-)behinderten Arbeitnehmern unterstützen wir unsere Mitglieder aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in den Verfahren vor dem Integrationsamt und notfalls auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.
- Versicherungspflicht und -freiheit
- Arbeitsentgeltbegriff
- Beitragshöhe
- Wertguthaben
- Entsendung (SGB IV)
- Sperrzeit
- Kurzarbeitergeld
- Eingliederungszuschüsse
- Transferkurzarbeitergeld
- Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit
- Krankengeld
- Krankenversicherung bei Entsendung
- Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
- Unverfallbarkeit
- Abfindung
- Anpassungsprüfungspflicht
- Beitragsberechnung
- Gefahrtarife
- Unfallverhütungsvorschriften
- Vertrauensschutzregelungen
- Rentenzugang
- Rente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit
- Hinzuverdienst neben Rente
- Arbeitszeitverteilung
- Aufstockungsbeträge
- Erstattungsleistungen
- Steuerfreie Einnahmen
- Lohnsteuerabzugsverfahren
- Pauschalierung der Lohnsteuer