Resümee der Firmenbesprechung vom 13.03.2024

Am 13.03.2024 fand unsere erste Firmenbesprechung im Jahr 2024 zu folgenden Themen statt:

„Die Probezeitkündigung von Schwerbehinderten – (k)ein Selbstläufer?!“
 
(Syndikus­rechtsanwalt Dr. Andreas Geyer)

Herr Dr. Geyer skizzierte die zu beachtenden Besonder­heiten bei Ausspruch einer Kündigung gegenüber Schwerbehinderten innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeits­verhältnisses. Wenngleich eine soziale Rechtfertigung der Kündigung und Zustimmung des Integrations­amtes nicht Voraussetzung sind, sind Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat jeweils ordnungsgemäß zu beteiligen. Entgegen der Recht­sprechung des Bundes­arbeits­gerichts sieht das ArbG Köln zudem eine Notwendigkeit für die rechtzeitige Durchführung eines Präventionsverfahrens vor, soll nicht eine Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen seiner Behinderung indiziert werden. Gelingt es dem Arbeitgeber in diesem Fall nicht, das Indiz der Benachteiligung zu widerlegen, ist die Wartezeitkündigung unwirksam wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot.

 

„Die Grundlagen des Homeoffice und des mobilen Arbeitens“ 
(Syndikus­rechts­anwältin Christiane Masuch)

Frau Masuch erläuterte die Grundlagen des Home Office, wobei sie ihren Vortrag mit einer kurzen Statistik zur Entwicklung des Anteils des Home Office einleitete.

Im Anschluss hieran referierte Frau Masuch über einen möglichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Home Office, um sodann die Durchführung des Home Office darzustellen. Hierbei ging sie insbesondere auf die Arbeitgeberpflichten im Rahmen der ArbStättV, den Datenschutz, sowie die Beachtung des Arbeitszeitgesetzes im Home Office ein. Zudem stellte sie eine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Frage der Anweisung des Home Office durch den Arbeitgeber dar. 

Sodann berichtete Frau Masuch über die Beendigungsmöglichkeiten des Home Office, welche sie mit zwei Gerichtsentscheidungen praktisch dargestellt hat.

Der letzte Teil ihres Vortrags umfasste die Mitbestimmung des Betriebsrats sowohl im Rahmen des § 87 BetrVG, als auch bei möglichen personellen Einzelmaßnahmen (z. B. Versetzung).

 

„Geschäftsreisen ins Ausland und in Hochrisikogebiete – Fürsorgepflichten des Arbeitgebers“                                    (Syndikus­rechts­anwältin Nadja Glock)

Frau Glock sensibilisierte die Anwesenden für die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei Entsendung von Mitarbeitern auf Dienstreisen ins Ausland, sowohl innereuropäisch als auch international. Sie ging hier auf die sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte solcher Auslandseinsätze ein. Aber auch praktische Themen zur konkreten Vorbereitung der Reise, Verhaltensempfehlungen in fremden Kulturkreisen, Gesundheitsrisiken und mögliche Hilfestellungen bei Reisewarnungen und Evakuierungen deutscher Staatsangehöriger unter Nutzung öffentlicher Stellen wie des Auswärtigen Amtes wurden erörtert.

 

„Abfindungen: Denn günstiger wird es nicht – Der Vergleich im Gütetermin“                                                 (Syndikus­rechtsanwalt Johannes-Nils Wassel)

Herr Wassel erläuterte zu Vor- und Nachteilen eines gerichtlichen Vergleichs und Zahlung einer Abfindung in einem Kündigungss­chutzverfahren.

Hierzu erklärte er zunächst die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere zum Beschleunigungsgrundsatz vor den Arbeits­gerichten aber auch zu der gesetzgeberischen Intention zur Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG. Im Folgenden wurde sodann die gelebte Praxis und die hierin enthaltenen Vergleichsmöglichkeiten und -themen besprochen, wie beispiels­weise das Zeugnis, die Freistellung und andere Themen. Weiter wurde über die Frage gesprochen, wie sich ein Verfahren ohne Vergleich entwickelt, insbesondere vor dem Hintergrund des Annahmeverzugsrisikos und der Möglichkeit im gesamten Verfahren noch einen Vergleich abschließen zu können. Er endete mit Verhaltensweisen nach Abschluss eines Vergleiches, um Folgeproblematiken zu vermeiden.

 

„Verdachtskündigung – Voraus­setzungen und Hürden in der Praxis“
(Syndikus­rechts­anwältin Dr. Verena Höhne)

Frau Dr. Höhne referierte zur außerordentlichen Verdachtskündigung anhand kleiner Fallbeispiele.

Sie erklärte zunächst die allgemeinen Voraus­setzungen einer wirksamen außerordentlichen Verdachtskündigung und die sich daraus ergebenden Pflichten und Hürden für Arbeitgeber. Dabei wies sie auf vermeidbare Fehler hin und betonte die Wichtigkeit der zügigen Ermittlung und der Anhörung des Arbeitnehmers im Rahmen der Ermittlungen. Sie ging darauf ein, wie eine Anhörung des Arbeitnehmers gestaltet werden kann und worauf aus Arbeitgeberperspektive zu achten ist. Außerdem ging sie auf sich dabei möglicherweise ergebende Probleme mit der 2-Wochen Frist aus § 626 Abs. 2 BGB ein und stellte zudem die prozessualen Hürden in einem möglichen Kündigungss­chutzprozess dar.

Schließlich gab sie eine Handlungsempfehlung für Arbeitgeber an die Hand.

 

Verschiedenes

Die nächste Firmenbesprechung findet am 11.09.2024 statt.