Resümee der Firmenbesprechung vom 11.09.2024

Am 11.09.2024 fand unsere zweite Firmenbesprechung im Jahr 2024 zu folgenden Themen statt:
 

„Arbeitsrechtliche Konsequenzen durch die Legalisierung von Cannabiskonsum“
(Syndikus­rechts­anwältin Nadja Glock)

Frau Glock gab zunächst einen Überblick über die aktuelle Rechtslage seit dem 01.04.2024 und Inkrafttreten des Cannabisgesetzes und Konsumcannabisgesetzes (CanG und KCanG). Auf den Überblick zur Frage, was aktuell „erlaubt“ ist, folgten Hinweise zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz. Hier wird die Einführung eines absoluten betrieblichen Cannabisverbotes dringend empfohlen. Mögliche Umsetzungen und Rechtsgrundlagen inklusive des Umgangs mit dem Betriebsrat wurden mit den Teilnehmern erörtert. Ebenfalls wurde ein Überblick über typische Erscheinungsformen, Nachweis bzw. Verdacht eines Cannabiskonsums und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gegeben.


 „Die Abmahnung und der Mythos: Drei Abmahnungen vor der Kündigung“ 
(Syndikus­rechts­anwältin Christiane Masuch)

Frau Masuch beschäftigte sich mit der Frage, wie viele Abmahnungen, bzw. ob überhaupt eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung notwendig ist. Die Antwortet lautet „es kommt darauf an“ bzw. „es bedarf stets einer Betrachtung des Einzelfalls“. Frau Masuch erläuterte in diesem Zusammenhang mit Beispielen aus der Recht­sprechung, wann eine Abmahnung entbehrlich ist und wann es ggf. sogar mehr als drei Abmahnungen bedarf. Zudem ging sie auf den Unterschied zwischen einer Ermahnung und einer Abmahnung ein und hat die formellen und materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Abmahnung erläutert sowie dargestellt. Zum Abschluss behandelte sie die Fragen, ob es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Zusammenhang mit einer Abmahnung gibt und wie Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen können.
 

 „Konsequenzen fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse“
(Assessor Lars Eickmeier)

Herr Eickmeier ging mit seinem Vortrag den Fragen nach, wann es eines Betriebsratsbeschlusses bedarf, wie es zu einem Beschluss kommt, wann ein Beschluss fehlerhaft ist und welche Konsequenzen hierdurch bestehen. Anhand der Gesetzeslage, Recht­sprechung und anhand von praktischen Beispielen erläuterte er dabei, worauf arbeitgeberseitig zu achten ist, wie Arbeitgeber situationsbedingt auf fehlerhafte Betriebsratsbeschlüsse reagieren können und ob und in welchen Konstellationen es sich lohnt, die vom Gremium gefassten Beschlüsse genauer anzuschauen.


 „Passgenaue Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung“
(Syndikus­rechtsanwalt Johannes-Nils Wassel)

Als letzter Vortragender erklärte Herr Wassel die aktuelle Recht­sprechung des Bundes­arbeits­gerichts zur passgenauen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Ende eines Arbeits­verhältnisses, die Erschütterung des Beweiswertes einer solchen, die rechtlichen Konsequenzen hinsichtlich Kündigung und Lohnzahlung und wie diese Recht­sprechung mittlerweile durch die Landes­arbeits­gerichte wie auch Gerichte erster Instanz angewendet wird. Darüber hinaus zeigte er konkrete Möglichkeiten für die Arbeitgeber auf, wie in zweifelhaften Fällen zu reagieren ist und gab einen kleinen Exkurs hinsichtlich der Begutachtung eines erkrankten Arbeitnehmers durch den medizinischen Dienst im Zusammenspiel mit den Krankenkassen.

Die nächste Firmenbesprechung findet am 19.11.2024 statt.