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Betriebsräteschulung - Präsenzseminar oder Online-Webinar?

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebs­rats­arbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

Die Arbeitnehmervertretung (Personalvertretung/Betriebsrat) entsandte 2 seiner Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung Ende August 2021 in Potsdam. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der Arbeitnehmervertretung hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können. Die Vorinstanzen verpflichteten die Arbeitgeberin bereits zur Zahlung.

Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Siebten Senat des Bundes­arbeits­gerichts keinen Erfolg. Die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat oder Personalvertretung) hat bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar. 

Bundes­arbeits­gericht, Beschluss vom 7. Februar 2024 – 7 ABR 8/23 –
Vorinstanz: Landes­arbeits­gericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 –