Rechtsschutz im Arbeitsrecht und Sozialrecht

Vertretung vor den Gerichten

Wir vertreten unsere Mitglieder deutschland­weit vor Gericht in allen Instanzen der Arbeits- und Sozial­gerichts­barkeit. Darüber hinaus beraten wir präventiv, um Rechts­streitigkeiten zu vermeiden oder diese optimal vor­zubereiten. 

Wir entwickeln Lösungen

Unsere Anwältinnen und Anwälte entwickeln mit unseren Mitglieds­­unternehmen

  • maß­geschneiderte,
  • praxisnahe und
  • kosten­optimale Lösungen.

Erst das Verständnis des Gesamt­zusammenhangs, insbesondere auch durch die genaue Kenntnis unserer Mitglieds­­unternehmen, ermöglicht eine besonders sachnahe Vertretung der Interessen unserer Mitglieder.

Als Mitglied vertreten wir Sie insbesondere vor den Arbeits­gerichten, Landes­arbeits­gerichten und dem Bundes­arbeits­gericht und natürlich entsprechend auch vor den Sozial­gerichten.