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Sozialrecht

Wir helfen unseren Mitgliedsunternehmen bei allen sozialrechtlichen Fragestellungen. In der Praxis ergeben sich häufig Anfragen zu den sozialrechtlichen Folgen von Aufhebungsverträgen, zu der Freistellung von Arbeitnehmern, der beitragsmäßigen Behandlung von Gehaltsbestandteilen oder Einmalzahlungen.

Hilfe bieten wir aber auch in etwaigen Rückforderungsverfahren von Trägern der Sozialversicherung gegen unsere Mitgliedsunternehmen an, sei es im behördlichen, sei es im gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten.

Bei der Trennung von (schwer)behinderten Arbeitnehmern unterstützen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unsere Mitglieder in den notwendigen Verwaltungsverfahren und notfalls bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Wir bieten unsere fachliche Unterstützung in der Form an, die Sie wünschen, entweder durch Informationen im Hintergrund oder durch aktives Verhandeln mit den beteiligten Behörden.

 
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